Streich dir das Studium.

Werde Maler.

Nicht nur streichen – gestalten, verdienen, aufsteigen. Der Beruf mit Zukunft, den keine KI ersetzt und den es immer braucht.

Ich interessiere mich für die Lehre →

Berufsbild, Tätigkeiten, Karrierechancen

Ich bin bereits Lehrling →

Rechte, Pflichten, Lehrjahrinhalte, LAP

Ich bin Ausbildungsbetrieb →

Ausbildungspflichten, Lehrjahre, Förderungen

3Jahre Lehrzeit
€ 910,–Lohn 1. Lehrjahr / Monat
€ 1.090,–Lohn 2. Lehrjahr / Monat
€ 1.370,–Lohn 3. Lehrjahr / Monat
€ 8,30Taggeld pro Arbeitstag (KV 2026)
Lehrberuf
Maler- und Beschichtungs­technik
Duales Ausbildungssystem: Betrieb + Berufsschule
Ausbildungszeit
3 Jahre
Mit Lehrabschlussprüfung (LAP) am Ende
Taggeld ab KV 2026
€ 8,30 / Tag
bei Arbeit außerhalb des Dienstortes (tägl. Rückkehr)
Karriere danach
Meister · Techniker · Studium
Viele Weiterbildungswege möglich
Vergiss die Vorurteile
Was viele über Maler denken – und was wirklich stimmt.
„Maler streichen nur weiß."
Gestalten statt nur streichen: fugenlose Oberflächen, Mikrozement, Design-Wände, Restaurierung und ganze Farbkonzepte.
„Da gibt's keine Karriere."
Vom Lehrling zum Gesellen, Meister, eigenen Betrieb oder Spezialisten – mit Berufsmatura sogar zum Studium.
„Handwerk ist nur für schlechte Schüler."
Untergründe, Materialtechnik, Planung, Kalkulation, Kundengespräch: Maler arbeiten mit Kopf und Hand.
Dein Weg
Mit 15 verdienst du schon – während andere noch zahlen.

Kein jahrelanges Warten aufs erste Gehalt. Du verdienst ab dem ersten Lehrjahr – und wächst Schritt für Schritt nach oben.

1. Lehrjahr
€ 910,–
pro Monat, ab Tag 1
2. Lehrjahr
€ 1.090,–
pro Monat
3. Lehrjahr
€ 1.370,–
pro Monat
Geselle (nach LAP)
ab € 15,30 / Std.
fertig ausgebildet mit ~18/19
Meister & eigener Betrieb
nach oben offen
Selbständigkeit, Spezialisierung
Während andere 3–5 Jahre studieren – ohne eigenes Einkommen – hast du als Maler schon ausgelernt, verdienst dein eigenes Geld und kannst zum Meister aufsteigen.
Für Eltern
Die drei ehrlichen Antworten.

Die Entscheidung fällt oft am Küchentisch. Hier die Fragen, die Eltern wirklich stellen – klar beantwortet.

„Hat mein Kind da Zukunft?"

Fachkräfte im Handwerk werden dringend gesucht. Wände macht immer jemand – das lässt sich nicht ins Ausland verlagern und keine KI übernimmt es. Eine sichere, krisenfeste Perspektive.

„Kann man davon leben?"

Schon in der Lehre fließt eigenes Geld, nach der Lehrabschlussprüfung der Facharbeiterlohn, als Meister oder Selbständiger deutlich mehr. Kein jahrelanges Warten aufs erste Gehalt.

„Ist das eine Sackgasse?"

Im Gegenteil: Meister, Werkmeister, Spezialisierungen wie fugenlose Oberflächen oder Restaurierung, ein eigener Betrieb – und mit Berufsmatura sogar ein Studium. Alle Türen bleiben offen.

Mach den Test
Passt Maler zu dir?

Vier kurze Fragen. Ehrlich antworten – danach weißt du mehr.

1. Arbeitest du lieber mit den Händen als den ganzen Tag am Bildschirm?
2. Willst du am Abend sehen, was du geschafft hast?
3. Farben, Flächen und Gestaltung – dein Ding?
4. Lieber früh eigenes Geld verdienen statt jahrelang zu studieren?

Bereit, es anzupacken?

Finde einen Ausbildungsbetrieb in deiner Nähe – oder sieh dir zuerst an, was dich im Beruf erwartet.

Der Lehrberuf

Maler- und
Beschichtungstechnik

Seit 1. Juli 2025 gibt es einen einzigen Lehrberuf – keine Schwerpunkte mehr. Breites Handwerk, starke Fachkompetenz, echte Karrierechancen.

Berufsprofil
Was du können wirst
1

Beschichtungen & Anstriche

Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf Holz, Mauerwerk, Beton, Metall, Kunststoff, Glas – zur Verschönerung, zum Schutz und zur Kennzeichnung. Dispersionsfarben, Lacke, Mineralfarben, Kalk, Lehm, Kunstharzlacke, Rostschutzfarben.

2

Untergrundbeurteilung & Vorbereitung

Flächen prüfen auf Feuchtigkeit, Risse, Unebenheiten, Rostbildung. Alte Schichten entfernen, spachteln, armieren und grundieren – für optimale Haftung und Langlebigkeit.

3

Auftragstechniken & Oberflächenbehandlung

Pinsel, Roller, Spritz- und Sprühgeräte. Holzoberflächen versiegeln, wachsen, polieren, ölen. Wärmedämmsysteme (WDVS). Tapeten, Textilien und Vliese montieren.

4

Dekor & Gestaltung

Verzierungen, Beschriftungen und Schmuckelemente anbringen. Individuelle Oberflächengestaltung nach Kundenwunsch – von einfachen Farbkonzepten bis zu dekorativen Techniken.

Lehrzeit
3 Jahre

§ 1 Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 141/2025)

KV-Einstiegsgehalt Berufseinsteiger
ab € 2.490

Kollektivvertrag Maler- und Anstreichergewerbe, Stand 2025 (brutto)

Ausbildungssystem
Dual

Betrieb + Berufsschule – beide Ausbildungspartner sind gesetzlich vorgeschrieben.

Karrierewege nach der Lehre
Meisterprüfung
Werkmeisterschule / Aufbaulehrgänge
Spezialisierung (Fassade, Deko, Korrosionsschutz)
Studium mit Berufsreifeprüfung
Tätigkeitsfelder
Wo arbeitest du?

Innenausbau & Wohnbau

Wände, Decken, Böden, Tapeten, fugenlose Oberflächen und Spachteltechnik in privaten und gewerblichen Objekten.

Fassade & Außenbereich

Fassadengestaltung, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Außenanstriche und Witterungsschutz.

Industrie & Korrosionsschutz

Beschichtungen von Metall, Stahl und Industrieanlagen. Rostschutz, Imprägnierung, Spezialbeschichtungen.

Historische Objekte & Denkmale

Restaurierung und Pflege historischer Bausubstanz, Fassaden und Kunstwerke.

Dekor & Gestaltung

Schriften, Ornamente, Wandmalerei, dekorative Techniken und individuelle Oberflächengestaltung.

Spezialanwendungen

Schwimmbäder, Container, Fahrzeuge, Boote – überall wo professionelle Beschichtungen gefragt sind.

Ausbildung & Lehrjahre

Was lernst du wann?

Die 3-jährige Lehrausbildung gliedert sich in Lehrjahre mit klaren Ausbildungszielen – im Betrieb und in der Berufsschule.

Das duale Ausbildungssystem

Lehrbetrieb

Im Betrieb lernst du das praktische Handwerk auf echten Baustellen – Untergrundbeurteilung, Materialauswahl, Auftragstechniken.

~80 %

der Ausbildungszeit

Berufsschule

In der Berufsschule eignest du dir theoretisches Wissen an: Materialkunde, Bauchemie, Kalkulation, Sicherheitsvorschriften.

~20 %

der Ausbildungszeit (schulweise)

Die drei Lehrjahre
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
✓
Kennenlernen des Lehrbetriebs, Räumlichkeiten, Ansprechpartner und Abläufe
✓
Grundlagen der Arbeitssicherheit, PSA und Erste Hilfe
✓
Werkzeuge und Maschinen kennen, pflegen und sicher einsetzen
✓
Untergrundbeurteilung: Erkennen von Feuchtigkeit, Rissen, Unebenheiten
✓
Grundlagen der Farbenlehre und Materialkunde (Dispersionsfarben, Lacke)
✓
Einfache Untergrundvorbereitung: Abschleifen, Grundieren, Spachteln
✓
Pinsel, Roller und einfache Spritzgeräte richtig anwenden
✓
Mülltrennung, Materialentsorgung und Umweltschutz am Arbeitsplatz
✓
Rechte und Pflichten als Lehrling (KJBG, Lehrvertrag)
✓
Einfache Anstriche auf Innenputz, Holz und Metall ausführen

Berufsschule im 1. Lehrjahr

Berufskunde, Materialkunde, Bauchemie Grundlagen, Mathematik, Zeichnen und Kommunikation. In der Berufsschule vertiefst du, was du im Betrieb anwendest.

✓
Selbstständige Untergrundbeurteilung und Dokumentation von Mängeln
✓
Erweiterte Spachtel- und Füllmassensysteme anwenden
✓
Tapezier- und Belegearbeiten (Tapeten, Vliese, Textilien)
✓
Fassadenarbeiten: Außenanstriche, Fassadenfarben und Vorbereitungsarbeiten
✓
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) Grundlagen und Ausführung
✓
Lacke und Holzschutz: Versiegeln, Wachsen, Polieren, Ölbehandlung
✓
Metallanstriche und Rostschutz: Grundierungen und Schutzsysteme
✓
Airless-Spritzgeräte und Aircoat-Systeme bedienen
✓
Kundenorientiertes Verhalten und Kommunikation auf der Baustelle
✓
Qualitätskontrolle: Schichtdicken, Farbton, Gleichmäßigkeit beurteilen

Berufsschule im 2. Lehrjahr

Farbenlehre (vertieft), Materialkunde, Kalkulation, Baurecht Grundlagen, Sicherheitstechnik und Englisch für den Beruf.

✓
Selbstständige Planung und Abwicklung von Arbeitsabläufen
✓
Dekorative Techniken: Farbtechniken, Spachteldekor, Strukturputze
✓
Beschriftungen und Schriften ausführen (händisch und per Folie)
✓
Spezialbeschichtungen für Bäder, Schwimmbäder und Nassräume
✓
Korrosionsschutz für Stahl und Industrie – erweiterte Systeme
✓
Denkmal- und Altbausanierung: Besonderheiten historischer Untergründe
✓
Kalkulation und einfache Angebotserstellung verstehen
✓
Ausbildung jüngerer Lehrlinge begleiten und Wissen weitergeben
✓
Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung (Theorie + Praxis)
✓
Selbstständiges Arbeiten und eigenverantwortliche Qualitätsprüfung

Berufsschule im 3. Lehrjahr

Vertiefung aller Fachbereiche, LAP-Vorbereitung, Kalkulation, Betriebswirtschaft Grundlagen, Dekor und Gestaltung. Abschlussprüfung der Berufsschule.

Für Lehrlinge

Deine Rechte.
Deine Pflichten.

Als Lehrling hast du gesetzlich garantierte Rechte – und klare Pflichten. Alles kompakt auf einen Blick.

Deine Rechte

Lehrlingseinkommen

  • Lohn für jedes Lehrjahr laut Kollektivvertrag
  • Pünktliche, monatliche Auszahlung
  • Gehaltszettel (Abrechnung) vom Betrieb
  • Urlaubsentgelt und Sonderzahlungen

Urlaub & Freizeit

  • Mindestens 5 Wochen Urlaub pro Jahr
  • Freizeit für Berufsschulbesuch
  • Freistellung für LAP-Vorbereitung
  • Feiertagsregelungen (Arbeitsruhegesetz)

Schutz & Sicherheit

  • PSA wird kostenlos vom Betrieb gestellt
  • Keine gefährlichen Arbeiten ohne Aufsicht
  • Recht auf sichere Arbeitsmittel

Ausbildung

  • Ausbildung laut Ausbildungsordnung (gesetzlich)
  • Freistellung für Berufsschule
  • Ausbilderbegleitung und Anleitung
  • Zugang zu notwendigen Arbeitsmitteln

Interessenvertretung

  • WKO-Lehrlingsstelle als Ansprechpartner
  • Die Innung der Maler
  • Der Lehrlingsbeauftragte des Landes

Zeugnis & Abschluss

  • Lehrzeugnis am Ende jedes Lehrjahres
  • Lehrbrief nach bestandener LAP
  • Prüfungszeugnis der Lehrlingsstelle
  • Recht auf Wiederholungsprüfung
Lehrlingseinkommen
LehrjahrMonatslohn brutto (KV-Mindest)Hinweis
1. Lehrjahr€ 910,– brutto / MonatAb 18. Geburtstag gilt mind. Lohn des 2. Lehrjahres
2. Lehrjahr€ 1.090,– brutto / MonatDeutliche Steigerung gegenüber dem 1. Jahr
3. Lehrjahr€ 1.370,– brutto / MonatKurz vor dem Einstiegsgehalt als Geselle
Nach LAPab € 15,30 / Stunde (KV 2026)Facharbeiter ab 1. Verwendungsjahr

* Quelle: Lohnordnung Maler, Lackierer, Schilderhersteller – gültig ab 1. Mai 2026 (KV 2026). Lohnsätze gelten bis 30. April 2027.

Taggeld (tägl. Rückkehr)
€ 8,30

Pro Arbeitstag bei Baustellen außerhalb des Dienstortes, ab KV 2026

Taggeld (Dienstreise)
€ 30,–

Pro Kalendertag bei Dienstreisen ohne tägliche Rückkehr in die Wohnung

Nächtigungsgeld
€ 10,–

Pro Nacht bei angeordneter Nächtigung auswärts (wenn kein Quartier gestellt wird)

Deine Pflichten
Pünktlichkeit und Verlässlichkeit – Pünktlich zur Arbeit und zur Berufsschule erscheinen; bei Krankheit rechtzeitig abmelden.
Berufsschulbesuch – Regelmäßiger Besuch der Berufsschule und aktive Mitarbeit sind Pflicht.
Sorgfalt bei der Arbeit – Aufgaben gewissenhaft und nach bestem Können erledigen; Anweisungen des Ausbilders einhalten.
Verschwiegenheitspflicht – Betriebsinterna (Kundendaten, Kalkulationen, Betriebsgeheimnisse) bleiben im Betrieb.
Umgang mit Betriebsmitteln – Sorgfältig mit Werkzeug, Maschinen und Fahrzeugen umgehen; Schäden sofort melden.
Sicherheitsvorschriften – PSA tragen und alle Sicherheitsanweisungen befolgen – immer und ohne Ausnahme.
Lehrabschlussprüfung

Die LAP –
dein Abschluss.

Am Ende der Lehrzeit zeigst du, was du kannst. Theorie und Praxis – beides zählt.

Prüfungsteile

Theoretische Prüfung

  • Fachkunde: Werkstoffe, Verfahren, Normen
  • Materialkunde: Farben, Lacke, Bindemittel, Lösemittel
  • Fachzeichnen: Lesen und Erstellen einfacher Zeichnungen
  • Fachrechnen: Mengen-, Verbrauchs- und Preisberechnungen
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz und Entsorgung
Format: Schriftliche Prüfung, ca. 2–3 Stunden.

Praktische Prüfung

  • Untergrundbeurteilung und Dokumentation
  • Untergrundvorbereitung (Schleifen, Spachteln, Grundieren)
  • Anstricharbeiten: Innen und Außen, verschiedene Untergründe
  • Holz- oder Metallbehandlung (Lack, Öl, Versiegelung)
  • Tapezierarbeiten oder dekorative Technik
  • Qualitätskontrolle und Selbstbeurteilung
Format: Praktische Arbeit am Prüfungsstück, ca. 6–8 Stunden.
Online-Lernplattform
Maler-Quiz

Teste dein Wissen mit 166 Fragen direkt aus deinen Arbeitsaufträgen. Alle Kategorien, zufällige Reihenfolge, sofortiges Feedback.

Maler-Quiz

166 Fragen aus 4 Kategorien – direkt aus deinen Arbeitsaufträgen.
Gib dein Passwort ein, um das Quiz zu starten.

48 Holz 55 Innenraum 27 Metall 30 Mauerwerk
Downloads & Materialien

Alles zum Herunterladen.

Arbeitsblätter der Maler-Mappe, offizielle Dokumente und Unterlagen – kostenlos für Lehrlinge und Betriebe.

Maler-Mappe Arbeitsblätter

Infoblatt Trockenbau

Spachtelqualitäten Q1–Q4, Ausführungsarten und Untergrundvorbereitung für Maler. 1. Lehrjahr, Stand Sept. 2025.

Passwortgeschützt

Infoblatt Lehm & Kalk

Lehm und Kalk als Naturbaustoffe – Eigenschaften, Unterschiede, Einsatzbereiche und Lehm-Kalk-Systeme. 1. Lehrjahr.

Passwortgeschützt

Aufgabenblatt Metall

Prüfmethoden für Untergrund/Altanstrich auf Metall: Gitterschnitt, Kratzprobe, Lösemitteltest, Benetzungsprobe. 1. Lehrjahr.

Passwortgeschützt
Offizielle Dokumente

Ausbildungsordnung 2025

BGBl. II Nr. 141/2025 – Die neue Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung.

Für Ausbildungsbetriebe

Alles für Betriebe.

Berufsbild, Ausbildungspflichten, Lehrjahrinhalte und nützliche Ressourcen für Lehrbetriebe im Malergewerbe.

Betriebs-Portal für Lehrbetriebe

Detaillierte Pflichten, alles zu Auflösung & Kündigung des Lehrverhältnisses und welche Förderungen Sie als Ausbildungsbetrieb bekommen – kompakt in einem Portal.

Pflichten von Betrieb & Lehrling
Pflichten des Lehrbetriebs
Ausbildung laut BAG und Ausbildungsordnung sicherstellen
Lehrlingseinkommen laut Kollektivvertrag pünktlich auszahlen
Berufsschulbesuch ermöglichen und freistellen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos stellen
Ausbildner mit gültigem Ausbilderausweis bestellen
Lehrzeugnis am Ende jedes Lehrjahres ausstellen
Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der WKO anmelden
Pflichten des Lehrlings
Regelmäßiger und pünktlicher Berufsschulbesuch
Anweisungen des Ausbilders befolgen
Sorgfältige Pflege von Werkzeug und Betriebsmitteln
Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse
Sicherheitsvorschriften einhalten und PSA tragen
Ausbildungsinhalte nach Lehrjahren
LJ1

1. Lehrjahr – Grundlagen des Handwerks

BetriebskundeArbeitssicherheitWerkzeugkundeUntergrundbeurteilungFarbenlehreMaterialkundeEinfache AnstrichePSA & KJBG
LJ2

2. Lehrjahr – Erweiterte Techniken

Spachtel & FüllmassenTapezieren & BelegenFassadenarbeitenWDVS GrundlagenHolzschutz & LackeMetallanstricheSpritzgeräteQualitätskontrolle
LJ3

3. Lehrjahr – Selbstständigkeit & Spezialwissen

Dekorative TechnikenBeschriftungenSpezialbeschichtungenKorrosionsschutzAltbau & DenkmalKalkulationLAP-Vorbereitung
Förderungen & Beihilfen

Was gibt es als Ausbildungsbetrieb?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) über das AMS für förderfähige Lehrverhältnisse
Blum-Bonus (Lehrlingsförderung des Bundes) – jährlich je Lehrling
Ausbildungsverbund-Prämien bei kooperativer Ausbildung
Steuerliche Absetzbarkeit von Lehrlingseinkommen und Ausbildungskosten
Beratung und Unterlagen der WKO Lehrlingsstelle – kostenlos
Fachliche Unterstützung durch den Bundeslehrlingsbeauftragten der Maler
Wettbewerbe & Skills

Die besten Maler:innen.

Von den Landesbewerben bis zur Berufsweltmeisterschaft – wo junge Maler:innen ihr Können auf höchstem Niveau zeigen. Tippe auf einen Bewerb für Details, aktuelle Termine und Links.

Übersicht
Die Bewerbe im Überblick

Der Weg führt vom Nachwuchsbewerb über die Staatsmeisterschaft bis auf die internationale Bühne. Klick dich durch die einzelnen Ebenen.

International

WorldSkills

Die Berufsweltmeisterschaft – die größte Bühne des Handwerks weltweit.

Mehr erfahren →
Europa

EuroSkills

Die Europameisterschaft der Berufe – alle zwei Jahre, nächste 2027 in Düsseldorf.

Mehr erfahren →
Staatsmeisterschaft

AustrianSkills

Österreichs Staatsmeisterschaft – das Tor zu EuroSkills und WorldSkills.

Mehr erfahren →
Nachwuchs

Junior Skills

Der Einstiegsbewerb für die jüngsten Talente im Malerhandwerk.

Mehr erfahren →
Bundesländer

Landesbewerbe

Die Lehrlingswettbewerbe der neun Bundesländer – die Basis für alles Weitere.

Mehr erfahren →
Aus dem Magazin „Farbenkreis“

Gesichter des Handwerks.

Lehrlinge, Wettbewerbstalente und junge Fachkräfte aus der Maler- und Beschichtungstechnik – porträtiert im Branchenmagazin Farbenkreis.

Portraits & Geschichten

Echte Wege ins Malerhandwerk. Tippe auf ein Portrait, um den vollständigen Beitrag zu öffnen.

Innung & Ansprechpartner

Deine Ansprechpartner
in der Innung.

Vom Bundesinnungsmeister bis zum Landeslehrlingsbeauftragten – hier findest du alle Ansprechpartner der österreichischen Maler- und Tapeziererzunft.

Bundesebene
Das Bundesteam
Landesebene – alle 9 Bundesländer
Landesinnungsmeister &
Landeslehrlingsbeauftragte

Für jedes Bundesland gibt es einen Landesinnungsmeister sowie einen Landeslehrlingsbeauftragten als direkten Ansprechpartner für Lehrlinge und Betriebe.

Wien
Landesinnungsmeister
GH
Mst. Gerhard Hausner
Landeslehrlingsbeauftragter
ST
Mst. Selina Ruth Tscharyiski-Kalmar
Niederösterreich
Landesinnungsmeister
NK
MMst. Jürgen Kreibich
Landeslehrlingsbeauftragter
LM
Mst. Lukas Müllner
Oberösterreich
Landesinnungsmeister
CS
Mst. Ing. Christian Schütz
Landeslehrlingsbeauftragter
DZ
Mst. Daniel Zauner
Salzburg
Landesinnungsmeister
HM
Mst. Dipl.-Oec. Herbert Mack, BA
Landeslehrlingsbeauftragter
SP
Mst. Stephan Prommegger
Steiermark
Landesinnungsmeister
FK
MMst. Franz Konrad
Landeslehrlingsbeauftragter
MT
Mst. Michael Tobisch
Kärnten
Landesinnungsmeister
AT
Mst. Alexander Trapp
Landeslehrlingsbeauftragter
SB
Mst. Stefanie Emilie Bauer
Tirol
Landesinnungsmeister
RH
Mst. Rainer Höck
Landeslehrlingsbeauftragter
BH
Mst. Bernhard Hornstein
Vorarlberg
Landesinnungsmeister
HH
Mst. Hannes Hagen
Landeslehrlingsbeauftragter
MH
Mst. Markus Hagspiel
Burgenland
Landesinnungsmeister
JS
Mst. Jürgen Szerencsits
Landeslehrlingsbeauftragter
MS
Mst. Markus Szerencsits

Geschützter Betriebs-Bereich

Dieses Portal ist nur für Ausbildungsbetriebe.
Das Passwort erhalten Sie von der Innung.

Betriebs-Portal
Wichtige Infos für Lehrbetriebe – Pflichten, Auflösung & Förderungen
Pflichten des Lehrlings (im Detail)▼

Gesetzlich geregelt in § 10 Berufsausbildungsgesetz (BAG). Der Lehrling ist verpflichtet:

  • sich um den Erwerb der im Lehrberuf nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu bemühen;
  • die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und pflichtgetreu sowie unter Beachtung der Anordnungen des Lehrberechtigten bzw. Ausbilders zu erfüllen;
  • die Berufsschule regelmäßig und pünktlich zu besuchen und dem Lehrberechtigten Schulzeugnis, Hefte und Unterlagen auf Verlangen vorzulegen;
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren (Verschwiegenheit);
  • Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Materialien sorgsam zu behandeln;
  • die Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden;
  • eine Verhinderung (z. B. Krankheit) unverzüglich zu melden.
Pflichten des Lehrbetriebs (im Detail)▼

Gesetzlich geregelt in § 9 BAG. Der Lehrberechtigte ist verpflichtet:

  • für die fachliche Ausbildung laut Berufsbild und Ausbildungsordnung zu sorgen – selbst oder durch einen geeigneten Ausbilder mit gültigem Ausbilderausweis;
  • den Lehrling nur mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die mit dem Lehrberuf zusammenhängen und seine Kräfte nicht übersteigen;
  • den Lehrling zum Berufsschulbesuch anzuhalten und dafür freizustellen;
  • das Lehrlingseinkommen laut Kollektivvertrag pünktlich auszuzahlen;
  • die PSA kostenlos bereitzustellen;
  • den Lehrling vor Misshandlung und Gefahren zu schützen; bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten über wichtige Vorkommnisse zu informieren;
  • den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der WKO anzumelden und am Ende ein Lehrzeugnis auszustellen.
Auflösung & Kündigung des Lehrverhältnisses▼

Ein Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und endet grundsätzlich mit Ablauf der Lehrzeit. Eine vorzeitige Beendigung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen und immer schriftlich möglich.

Probezeit

Die ersten 3 Monate sind Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich lösen. Besucht der Lehrling in diesem Zeitraum eine lehrgangsmäßige Berufsschule, beträgt die Probezeit im Betrieb mindestens 6 Wochen.

Einvernehmliche Auflösung

Jederzeit möglich, schriftlich, mit Zustimmung beider Seiten (bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten). Erforderlich ist eine Rechtsbelehrung des Lehrlings durch die Arbeiterkammer oder ein Arbeits- und Sozialgericht – die Bestätigung im Personalakt aufbewahren.

Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (§ 15 BAG)

Der Lehrberechtigte darf u. a. auflösen bei: Diebstahl/Veruntreuung oder anderer Vertrauensunwürdigkeit, tätlicher oder erheblicher wörtlicher Beleidigung bzw. gefährlicher Drohung, Verrat von Betriebsgeheimnissen, unbefugtem Verlassen des Lehrplatzes, dauernder Unfähigkeit den Lehrberuf zu erlernen oder wiederholter Verletzung der Schulpflicht trotz Ermahnung. Der Lehrling darf u. a. auflösen, wenn der Betrieb seine Ausbildungspflichten gröblich vernachlässigt, die Gesundheit gefährdet oder es zu Misshandlung kommt.

Außerordentliche Auflösung / Ausbildungsübertritt (§ 15a BAG)

Beide Seiten können zum Ende des 12. bzw. 24. Lehrmonats (24. nur bei mindestens 3-jähriger Lehrzeit) mit einmonatiger Frist ohne Angabe von Gründen auflösen – an ein mehrstufiges Verfahren mit Mediation gebunden:

  • Mitteilung der Absicht an Lehrling, Lehrlingsstelle (ggf. Betriebsrat/Jugendvertrauensrat) spätestens am Ende des 9. bzw. 21. Lehrmonats;
  • Durchführung eines Mediationsverfahrens (mind. ein Gespräch);
  • schriftliche Auflösungserklärung muss dem Lehrling spätestens am letzten Tag des 11. bzw. 23. Lehrmonats zugehen.

Diese Übersicht dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BAG und die Auskünfte der WKO-Lehrlingsstelle bzw. der Arbeiterkammer.

Förderungen – was Betriebe bekommen▼

Basisförderung (§ 19c BAG)

Für jedes Lehrverhältnis, jeweils nach abgeschlossenem Lehrjahr – berechnet aus den kollektivvertraglichen Brutto-Lehrlingsentschädigungen:

  • 1. Lehrjahr: 3 Brutto-Lehrlingsentschädigungen
  • 2. Lehrjahr: 2 Brutto-Lehrlingsentschädigungen
  • 3. (und ggf. 4.) Lehrjahr: je 1 Brutto-Lehrlingsentschädigung

Antrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, am einfachsten elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS). Frist: 3 Monate nach Ende des jeweiligen Lehrjahres.

Weitere Förderungen

  • Lernunterstützung / Nachhilfe: bis zu 100 % der Kosten, bis 3.000 € pro Lehrling;
  • Vorbereitungskurse auf die LAP und auf Berufsschul(nach)prüfungen;
  • Zusatzausbildungen sowie Weiterbildung der Ausbilder:innen;
  • Auslandspraktika und Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben;
  • Coaching & Beratung, Unterstützung bei Lernschwierigkeiten, Internatskosten;
  • AMS-Förderungen für bestimmte Zielgruppen (z. B. Mädchen in technisch-handwerklichen Berufen).

Unterlagen & offizielle Links

WKO – Förderungen Lehre ↗ Lehre.Fördern (LOS) ↗ Berufsausbildungsgesetz (BAG) ↗ WKO – Auflösung Lehrvertrag ↗

Weitere betriebsinterne Unterlagen (Vorlagen, Merkblätter) werden hier laufend ergänzt.

Bewerb
Portrait