Nicht nur streichen – gestalten, verdienen, aufsteigen. Der Beruf mit Zukunft, den keine KI ersetzt und den es immer braucht.
Berufsbild, Tätigkeiten, Karrierechancen
Rechte, Pflichten, Lehrjahrinhalte, LAP
Ausbildungspflichten, Lehrjahre, Förderungen
Kein jahrelanges Warten aufs erste Gehalt. Du verdienst ab dem ersten Lehrjahr – und wächst Schritt für Schritt nach oben.
Die Entscheidung fällt oft am Küchentisch. Hier die Fragen, die Eltern wirklich stellen – klar beantwortet.
Fachkräfte im Handwerk werden dringend gesucht. Wände macht immer jemand – das lässt sich nicht ins Ausland verlagern und keine KI übernimmt es. Eine sichere, krisenfeste Perspektive.
Schon in der Lehre fließt eigenes Geld, nach der Lehrabschlussprüfung der Facharbeiterlohn, als Meister oder Selbständiger deutlich mehr. Kein jahrelanges Warten aufs erste Gehalt.
Im Gegenteil: Meister, Werkmeister, Spezialisierungen wie fugenlose Oberflächen oder Restaurierung, ein eigener Betrieb – und mit Berufsmatura sogar ein Studium. Alle Türen bleiben offen.
Vier kurze Fragen. Ehrlich antworten – danach weißt du mehr.
Seit 1. Juli 2025 gibt es einen einzigen Lehrberuf – keine Schwerpunkte mehr. Breites Handwerk, starke Fachkompetenz, echte Karrierechancen.
Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf Holz, Mauerwerk, Beton, Metall, Kunststoff, Glas – zur Verschönerung, zum Schutz und zur Kennzeichnung. Dispersionsfarben, Lacke, Mineralfarben, Kalk, Lehm, Kunstharzlacke, Rostschutzfarben.
Flächen prüfen auf Feuchtigkeit, Risse, Unebenheiten, Rostbildung. Alte Schichten entfernen, spachteln, armieren und grundieren – für optimale Haftung und Langlebigkeit.
Pinsel, Roller, Spritz- und Sprühgeräte. Holzoberflächen versiegeln, wachsen, polieren, ölen. Wärmedämmsysteme (WDVS). Tapeten, Textilien und Vliese montieren.
Verzierungen, Beschriftungen und Schmuckelemente anbringen. Individuelle Oberflächengestaltung nach Kundenwunsch – von einfachen Farbkonzepten bis zu dekorativen Techniken.
§ 1 Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 141/2025)
Kollektivvertrag Maler- und Anstreichergewerbe, Stand 2025 (brutto)
Betrieb + Berufsschule – beide Ausbildungspartner sind gesetzlich vorgeschrieben.
Wände, Decken, Böden, Tapeten, fugenlose Oberflächen und Spachteltechnik in privaten und gewerblichen Objekten.
Fassadengestaltung, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Außenanstriche und Witterungsschutz.
Beschichtungen von Metall, Stahl und Industrieanlagen. Rostschutz, Imprägnierung, Spezialbeschichtungen.
Restaurierung und Pflege historischer Bausubstanz, Fassaden und Kunstwerke.
Schriften, Ornamente, Wandmalerei, dekorative Techniken und individuelle Oberflächengestaltung.
Schwimmbäder, Container, Fahrzeuge, Boote – überall wo professionelle Beschichtungen gefragt sind.
Die 3-jährige Lehrausbildung gliedert sich in Lehrjahre mit klaren Ausbildungszielen – im Betrieb und in der Berufsschule.
Im Betrieb lernst du das praktische Handwerk auf echten Baustellen – Untergrundbeurteilung, Materialauswahl, Auftragstechniken.
der Ausbildungszeit
In der Berufsschule eignest du dir theoretisches Wissen an: Materialkunde, Bauchemie, Kalkulation, Sicherheitsvorschriften.
der Ausbildungszeit (schulweise)
Berufskunde, Materialkunde, Bauchemie Grundlagen, Mathematik, Zeichnen und Kommunikation. In der Berufsschule vertiefst du, was du im Betrieb anwendest.
Farbenlehre (vertieft), Materialkunde, Kalkulation, Baurecht Grundlagen, Sicherheitstechnik und Englisch für den Beruf.
Vertiefung aller Fachbereiche, LAP-Vorbereitung, Kalkulation, Betriebswirtschaft Grundlagen, Dekor und Gestaltung. Abschlussprüfung der Berufsschule.
Als Lehrling hast du gesetzlich garantierte Rechte – und klare Pflichten. Alles kompakt auf einen Blick.
| Lehrjahr | Monatslohn brutto (KV-Mindest) | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 910,– brutto / Monat | Ab 18. Geburtstag gilt mind. Lohn des 2. Lehrjahres |
| 2. Lehrjahr | € 1.090,– brutto / Monat | Deutliche Steigerung gegenüber dem 1. Jahr |
| 3. Lehrjahr | € 1.370,– brutto / Monat | Kurz vor dem Einstiegsgehalt als Geselle |
| Nach LAP | ab € 15,30 / Stunde (KV 2026) | Facharbeiter ab 1. Verwendungsjahr |
* Quelle: Lohnordnung Maler, Lackierer, Schilderhersteller – gültig ab 1. Mai 2026 (KV 2026). Lohnsätze gelten bis 30. April 2027.
Pro Arbeitstag bei Baustellen außerhalb des Dienstortes, ab KV 2026
Pro Kalendertag bei Dienstreisen ohne tägliche Rückkehr in die Wohnung
Pro Nacht bei angeordneter Nächtigung auswärts (wenn kein Quartier gestellt wird)
Am Ende der Lehrzeit zeigst du, was du kannst. Theorie und Praxis – beides zählt.
Teste dein Wissen mit 166 Fragen direkt aus deinen Arbeitsaufträgen. Alle Kategorien, zufällige Reihenfolge, sofortiges Feedback.
166 Fragen aus 4 Kategorien – direkt aus deinen Arbeitsaufträgen.
Gib dein Passwort ein, um das Quiz zu starten.
Arbeitsblätter der Maler-Mappe, offizielle Dokumente und Unterlagen – kostenlos für Lehrlinge und Betriebe.
Spachtelqualitäten Q1–Q4, Ausführungsarten und Untergrundvorbereitung für Maler. 1. Lehrjahr, Stand Sept. 2025.
Lehm und Kalk als Naturbaustoffe – Eigenschaften, Unterschiede, Einsatzbereiche und Lehm-Kalk-Systeme. 1. Lehrjahr.
Prüfmethoden für Untergrund/Altanstrich auf Metall: Gitterschnitt, Kratzprobe, Lösemitteltest, Benetzungsprobe. 1. Lehrjahr.
BGBl. II Nr. 141/2025 – Die neue Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung.
Berufsbild, Ausbildungspflichten, Lehrjahrinhalte und nützliche Ressourcen für Lehrbetriebe im Malergewerbe.
Detaillierte Pflichten, alles zu Auflösung & Kündigung des Lehrverhältnisses und welche Förderungen Sie als Ausbildungsbetrieb bekommen – kompakt in einem Portal.
Von den Landesbewerben bis zur Berufsweltmeisterschaft – wo junge Maler:innen ihr Können auf höchstem Niveau zeigen. Tippe auf einen Bewerb für Details, aktuelle Termine und Links.
Der Weg führt vom Nachwuchsbewerb über die Staatsmeisterschaft bis auf die internationale Bühne. Klick dich durch die einzelnen Ebenen.
Die Berufsweltmeisterschaft – die größte Bühne des Handwerks weltweit.
Die Europameisterschaft der Berufe – alle zwei Jahre, nächste 2027 in Düsseldorf.
Österreichs Staatsmeisterschaft – das Tor zu EuroSkills und WorldSkills.
Der Einstiegsbewerb für die jüngsten Talente im Malerhandwerk.
Die Lehrlingswettbewerbe der neun Bundesländer – die Basis für alles Weitere.
Lehrlinge, Wettbewerbstalente und junge Fachkräfte aus der Maler- und Beschichtungstechnik – porträtiert im Branchenmagazin Farbenkreis.
Echte Wege ins Malerhandwerk. Tippe auf ein Portrait, um den vollständigen Beitrag zu öffnen.
Vom Bundesinnungsmeister bis zum Landeslehrlingsbeauftragten – hier findest du alle Ansprechpartner der österreichischen Maler- und Tapeziererzunft.
Bundesinnungsmeister der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs. Verantwortlich für die bundesweite Interessenvertretung der Branche innerhalb der WKO.
Bundeslehrlingsbeauftragter der österreichischen Maler- und Beschichtungstechniker. Koordiniert die neun Landeslehrlingsbeauftragten und arbeitet eng mit Bundesinnung, WKO und Ausbildungspartnern zusammen.
Für jedes Bundesland gibt es einen Landesinnungsmeister sowie einen Landeslehrlingsbeauftragten als direkten Ansprechpartner für Lehrlinge und Betriebe.
Dieses Portal ist nur für Ausbildungsbetriebe.
Das Passwort erhalten Sie von der Innung.
Gesetzlich geregelt in § 10 Berufsausbildungsgesetz (BAG). Der Lehrling ist verpflichtet:
Gesetzlich geregelt in § 9 BAG. Der Lehrberechtigte ist verpflichtet:
Ein Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und endet grundsätzlich mit Ablauf der Lehrzeit. Eine vorzeitige Beendigung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen und immer schriftlich möglich.
Die ersten 3 Monate sind Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich lösen. Besucht der Lehrling in diesem Zeitraum eine lehrgangsmäßige Berufsschule, beträgt die Probezeit im Betrieb mindestens 6 Wochen.
Jederzeit möglich, schriftlich, mit Zustimmung beider Seiten (bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten). Erforderlich ist eine Rechtsbelehrung des Lehrlings durch die Arbeiterkammer oder ein Arbeits- und Sozialgericht – die Bestätigung im Personalakt aufbewahren.
Der Lehrberechtigte darf u. a. auflösen bei: Diebstahl/Veruntreuung oder anderer Vertrauensunwürdigkeit, tätlicher oder erheblicher wörtlicher Beleidigung bzw. gefährlicher Drohung, Verrat von Betriebsgeheimnissen, unbefugtem Verlassen des Lehrplatzes, dauernder Unfähigkeit den Lehrberuf zu erlernen oder wiederholter Verletzung der Schulpflicht trotz Ermahnung. Der Lehrling darf u. a. auflösen, wenn der Betrieb seine Ausbildungspflichten gröblich vernachlässigt, die Gesundheit gefährdet oder es zu Misshandlung kommt.
Beide Seiten können zum Ende des 12. bzw. 24. Lehrmonats (24. nur bei mindestens 3-jähriger Lehrzeit) mit einmonatiger Frist ohne Angabe von Gründen auflösen – an ein mehrstufiges Verfahren mit Mediation gebunden:
Diese Übersicht dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BAG und die Auskünfte der WKO-Lehrlingsstelle bzw. der Arbeiterkammer.
Für jedes Lehrverhältnis, jeweils nach abgeschlossenem Lehrjahr – berechnet aus den kollektivvertraglichen Brutto-Lehrlingsentschädigungen:
Antrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, am einfachsten elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS). Frist: 3 Monate nach Ende des jeweiligen Lehrjahres.
Weitere betriebsinterne Unterlagen (Vorlagen, Merkblätter) werden hier laufend ergänzt.
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